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Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Stärkung des Vorrangs der häuslichen vor der stationären
Pflege bei gleichzeitiger Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 %: Ausbau der ambulanten Versorgung, schrittweise Anhebung und Dynamisierung der Pflegeleistungen, Einführung einer Pflegezeit von bis zu 6 Monaten für Arbeitnehmer.