§ 45 SGB XI Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
Geschrieben von:
Antje Bauroth, Psychiatriekoordinatorin
Landkreis Teltow-Fläming
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Auszug:
Leistungen für pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
§ 45 SGB XI
Die Leistungen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (Jahr 2002), in dem erstmals der
erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz im Bereich der häuslichen
Pflege anerkannt wurde, sind durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verbessert worden.
Zum 1. Juli 2008 wurde nicht nur der Betrag für die soziale Betreuung von Menschen mit
Demenz wesentlich erhöht, sondern auch diejenigen Demenzerkrankten mit einbezogen, die
bisher noch nicht die Voraussetzung der Pflegestufe I erfüllen. Darüber hinaus wird es mehr
Fördermittel zum Ausbau der Versorgungsstrukturen, insbesondere für Menschen mit Demenz
und deren pflegende Angehörige, geben....